Übersicht 1: Gemeindeordnung: Struktur und Funktionen kommunaler Gebietskörperschaften

[1]Erfüllen alle kommunalen Aufgaben (idealtypische Form der kommunalen Gebietskörperschaft); Aufgaben werden im kreisangehörigen Raum von Landkreis und Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde und verbandsfreier Gemeinde wahrgenommen.
[2]Erfüllen die Aufgaben, die im verbandsangehörigen Bereich von Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde wahrgenommen werden. Große kreisangehörige Städte erfüllen zusätzlich bestimmte Aufgaben, die im übrigen kreisangehörigen Bereich von der Kreisverwaltung wahrgenommen werden.
[3]Erfüllen im Wesentlichen die Aufgaben gemäß § 67 und § 68 GemO.
[4]Sind ehrenamtlich verwaltet. Im verbandsangehörigen Bereich ist hier die Allzuständigkeit zugeordnet. Bilden mit der Verbandsgemeinde die gemeindliche Ebene im verbandsangehörigen Bereich.