1.2 Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e. V.

Der Tourismus- und Heilbäderverband Rheinland-Pfalz e. V. (THV) ist die Heimat für alle touristisch engagierten Kommunen, Tourismusorganisationen und weitere Partner. Er unterstützt die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer touristischen Aufgaben, berät und stellt Umsetzungshilfen für die tägliche Arbeit vor Ort zur Verfügung. Als Hauptgesellschafter unterstützt er die RPT und erbringt erfolgreiche Lobby-Arbeit für seine Mitglieder und den Tourismus in Rheinland-Pfalz. Um diese Schlagkraft und Einflussnahme zu stärken, öffnet sich der der Verband auch für neue Mitglieder, die bereit sind, an der konsequenten Entwicklung des Tourismus in Rheinland-Pfalz mitzuwirken.

Austausch und Vernetzung

Erfolgreiche Tourismusarbeit lebt von Netzwerken. Die Bündelung von Partnern, Ideen und Ressourcen ist deshalb eine wichtige Aufgabe für den THV. Er ist Netzwerkpartner der Ministerien, der RPT, der kommunalen Spitzenverbände, der Kommunen, der Heilbäder und Kurorte, des DEHOGA, der Campingbranche, der Industrie- und Handelskammern etc. In Arbeitskreisen, bei Workshops und Mitgliederversammlungen engagiert sich der THV im Rahmen der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz für seine Mitglieder. Mit der Sektion Heilbäder und Kurorte und weiteren Arbeitskreisen bietet er Plattformen zur Vernetzung und wirkt auf das Marketing der RPT positiv ein.

Stärkung des lokalen Tourismus

Kommunen und örtliche Tourismusorganisationen benötigen Unterstützung zur Optimierung ihrer Aufgaben. Der THV gibt praxisorientierte Leitfäden zur Optimierung der lokalen Strukturen, der Aufgabenwahrnehmung und der Finanzierung touristischer Aufgaben heraus. Umfassende Checklisten und „best-practice“-Beispiele ermöglichen eine praxisnahe Herangehensweise und Umsetzung.

Gemeinsam auftreten

Bei landesweiten Fragestellungen verleiht der THV seinen Mitgliedern Stimme und ist Sprachrohr für die Anliegen der lokalen und regionalen Tourismuseinrichtungen. Als Ansprechpartner von Landesregierung und Parlament berät der Fachverband in touristischen Fragen, bei Gesetzesentwürfen wie auch Novellierungen von Verordnungen und Förderprogrammen, bezieht Stellung zur Tourismuspolitik, betreibt Lobbyarbeit und wirkt so aktiv in der Landespolitik mit.

Mitgliederservice

Mitglieder des THV haben unmittelbaren Zugang zu den Leistungen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV), bundesweit gültigen Musterverträgen, Rahmenabkommen und Sonderkonditionen. Zudem erhalten Mitglieder über den THV zu günstigen Konditionen Reisesicherungsscheine für die Vermittlung von Pauschalreisen und profitieren bei musikalischen Veranstaltungen bei der GEMA mit einem 20%igen Nachlass (insbesondere Heilbäder und Kurorte).

Sektion Heilbäder und Kurorte

Die Sektion Heilbäder und Kurorte vertritt die Interessen der 17 hochprädikatisierten Heilbäder und Kurorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland gegenüber der jeweiligen Landespolitik. Auf Bundes- und EU-Ebene werden ihre Interessen durch ihre Mitgliedschaft und Mitarbeit im Deutschen Heilbäderverband e.V. vertreten.

Eine von der Sektion 2023 beauftragte Studie zur Wirtschaftskraft der Heilbäder und Kurorte in Rheinland-Pfalz und im Saarland zeigt, dass der Bruttoumsatz aus dem Tourismus pro Einwohner in den Heilbädern und Kurorten mehr als doppelt so hoch ist, wie im Vergleich zum restlichen Bundesland Rheinland-Pfalz. Rund 90% der Übernachtungen in Vorsorge- und Rehakliniken in Rheinland-Pfalz entfallen auf die Fachkliniken in den Heilbädern und Kurorten, was deren Bedeutung für die Kurorte und für das Land unterstreicht.

Arbeitskreis Städte

Im Frühjahr 2020 hat sich der THV-Fachausschuss „Arbeitskreis Städte“ konstituiert. Er ist ein Arbeitskreis der Städte in Rheinland-Pfalz mit über 80.000 Einwohnern. Seine Intention und Arbeit widmet sich explizit der touristischen Interessenvertretung gegenüber der (Landes-) Politik und anderen Branchenverbänden, sowie der Entwicklung von Maßnahmen, die der touristischen Wirtschafts- und Standortförderung in den Städten dienen. Ein wichtiges Feld ist dabei die Förderung des Geschäftsreiseverkehrs, im Sinne der Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und Voraussetzungen. Mit der Einbindung in den THV bietet sich dabei ein etablierter und akzeptierter Rahmen mit einem umfangreichen Netzwerk zu wichtigen Akteuren in Rheinland-Pfalz, um die Anliegen der Städte an den richtigen (politischen) Stellen zu platzieren. Wo immer sich passende und sinnvolle Schnittstellen zu anderen kleineren Städten ergeben, werden auch diese mit einbezogen.

Dem Fachausschuss „Arbeitskreis Städte“ gehören die Städte Mainz, Koblenz, Trier, Kaiserslautern, Worms und Ludwigshafen an.

Ziele, wofür setzt sich der THV ein:

  • Erhalt der natürlichen Ressourcen und kulturellen Werte
  • Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine optimale Tourismusentwicklung zur Steigerung des Wirtschafts- und Standortfaktors Tourismus
  • Sicherung der touristischen Wettbewerbsfähigkeit der Städte und Gemeinden und ihrer touristischen Organisationen
  • Erhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen zur Bewältigung ihrer touristischen Aufgaben und Herausforderungen
  • Stärkung der Heilbäder und Kurorte als moderne Gesundheitskompetenzzentren für alle Generationen
  • Aufbau eines effektiven Partnernetzwerkes über alle Tourismusebenen

Der THV setzt sich für die Einführung zweckgebundener Finanzierungsinstrumente für den Tourismus ein. Das Kommunalabgabengesetz (KAG) ermöglicht den Kommunen dementsprechend die Einführung eines Tourismus- und/oder Gästebeitrages. Nicht-zweckgebundene Abgaben (z.B. Bettensteuer) sind dagegen abzulehnen, da die Verwendung dieser Mittel nicht an touristische Zwecke gebunden ist. Vielmehr gilt es, Tourismus- und Gästebeitrag als attraktive Instrumente zu gestalten. Dafür ist zusätzlich zu den aktuellen Regelungen eine Anpassung des KAG erforderlich im Hinblick auf die

  • Berücksichtigung von Marketingleistungen bei der Bemessung des Gästebeitrages
  • Ausweitung der Zweckbindung von Tourismusbeitrag und Gästebeitrag auf Mobilitätsleistungen, die dem Tourismus dienen
  • Ermöglichung eines digitalen Meldewesens

Außerdem könnte durch eine Hochzonung der Aufgabe Tourismus auf die Ebene der Verbandsgemeinden eine nachhaltige Strukturverbesserung erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist eine Anpassung der Gemeindeordnung.

Autor: Gabriele Flach, Stefan Zindler, Gudrun Selzer, Matthias Hollmann, Nadja Thaller, Annette Klemm Drucken voriges Kapitel